Die Fachschaft Sport stellt sich vor
Im Namen der Fachschaft Sport begrüße ich Sie sehr herzlich auf der Homepage unseres Gymnasiums.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über alles, was mit dem Sportunterricht an unserer Schule zu tun hat, informieren.
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich während der Sprechstunden zur Verfügung, diese finden Sie im Elternportal.
Arnd Schneider, Fachbetreuer Sport
Fachschaft
Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer am NGN
StD | Dietmar Kranich |
StR | Kristin Peetz |
StD | Arnd Schneider, Fachbetreuer Sport |
StR | Silke Schmidt |
StR | Christine Schultz |
StR | Nikola Seuffert |
StR | Claudia Steigerwald |
Sport am NGN
Sport- und Bewegungserziehung sind ein unverzichtbarer und nicht austauschbarer Bestandteil der Gesamterziehung und damit ganzheitlicher schulischer Bildung. Allein der Schulsport erreicht alle Kinder und Jugendlichen, auch diejenigen, die zunächst weniger interessiert und vielleicht nicht so bewegungsbegabt und bewegungshungrig sind. Im Schulsport geht es deshalb nicht nur um die Frage, was der Einzelne im Sport leisten kann, sondern vielmehr auch darum, was der Sport für den Einzelnen zu leisten vermag. Gemeint sind damit insbesondere Aspekte der Persöhnlichkeitsentwicklung, der Gesundheitserziehung sowie die in vielen wissenschaftlichen Studien belegten Zusammenhänge zwischen Lernen und Bewegung.
Die beiden wesentlichen Organisationsformen des Sportunterrichts am Neuen Gymnasium:
Basissportunterricht (BSU):
Der Sportunterricht besteht in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 aus dem geschlechtsspezifisch erteilten „Basissportunterricht“ (BSU).
Die Ziele und Inhalte des Sportunterrichts werden vier Lernbereichen sowie den sportlichen Handlungsfeldern zugeordnet.
Sportliche Grundbildung | Sportliche Handlungsfelder |
---|---|
Lernbereiche: 1. Gesundheit und Fitness 2. Fairness und Kooperation 3. Freizeit und Umwelt 4. Leisten, Gestalten und Spielen |
1. Gymnastik 2. Leichtathletik 3. Schwimmen 4. Sportspiele 5. Tanz 6. Turnen 7. Wahlbereich 8. Wintersport |
Die Inhalte der sportlichen Handlungsfelder werden im Unterricht stets mit Zielen und Inhalten der vier Lernbereiche vernetzt. Die sportliche Grundbildung wird somit auch mit dem Erlernen elementarer Fähigkeiten und Fertigkeiten in den einzelnen Sportarten und Sportbereichen erworben.
Differenzierter Sportunterricht (DSU):
In den Jahrgangsstufen 6. und 7. wird am Neuen Gymnasium sportartspezifischer Wahlpflichtunterricht in der Regel klassenübergreifend, zum Teil auch jahrgangsstufenübergreifend erteilt. Das Angebot richtet sich nach den sportlichen Neigungen der Schülerinnen und Schüler. Derzeit sind folgende Sportarten im Angebot:
Akrobatik, Inlineskating, Segeln, Rudern, Rhythmische Sportgymnastik, Tanz, Volleyball, Fußball (m), Fußball (w), Handball, Hockey, Basketball, Badminton, Schwimmen, Baseball, Aikido
Sport in der Oberstufe:
In der Oberstufe haben die Schülerinnen und Schüler bezüglich der Inhalte gewisse Wahlmöglichkeiten. Prinzipiell ist die Teilnahme am Sportunterricht (zwei Praxisstunden) Pflicht, wobei die Möglichkeit besteht, im Fach Sport das Abitur abzulegen. Hierbei kommen zu zwei Praxisstunden Sport weitere zwei Theoriestunden Sport hinzu. Inhalte dieser Theoriestunden umfassen die Bereiche Bewegungslehre, Trainingslehre und Sportbiologie. Eine Abiturprüfung ist sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form möglich.
Informationen zu Inhalten und Abitur sind im Internet einsehbar unter: www.gymnasiale-oberstufe-bayern.de
Genauere Informationen zu Inhalten des Unterrichts im Allgemeinen erhalten die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe von ihren Sportlehrkräften. Zu den genauen Modalitäten für Interessierte am Abiturfach Sport (Theorie und Praxis) findet jeweils im Dezember eine gesonderte Informationsveranstaltung durch die Fachbetreuung Sport, Herrn Schneider, statt. Der Termin wird jeweils zeitnah bekannt gegeben.
Auch für den Bereich Sport können in der Oberstufe W-Seminare und P-Seminare angeboten werden, wobei die beiden Seminare unabhängig von den Abiturfächern gewählt werden können.
Grundregeln
Grundregeln für einen reibungslosen und unfallfreien Sportunterricht
1. Kleidung
Richtige Schwimm- und Sportkleidung, gute Sportschuhe (keine schwarz abfärbenden Sohlen), eine Schwimmbrille und gegebenenfalls eine Sportbrille tragen viel zur Sicherheit beim Schulsport bei. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. In der Halle ist Sportkleidung zu tragen, für die Schwimmhalle gilt Entsprechendes (kein Tragen von Straßenschuhen in der Schwimmhalle!).
2. Schmuck
Schmuckgegenstände (z. B. Ringe, Ohrringe, Ketten, Gürtel) können den Träger oder andere verletzen und müssen deshalb zum Sportunterricht abgenommen werden. Nicht abnehmbare Freundschaftsbändchen sind mit einem so genannten Schweißband abzudecken.
3. Essen und Trinken
Kaugummikauen und Bonbonlutschen sind im Sportunterricht lebensgefährlich und strengstens verboten. Essen und Trinken sind in der Sporthalle aus hygienischen und Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte Trinkflaschen müssen in den Umkleideräumen abgestellt werden.
4. Körperpflege
Es ist wünschenswert, dass sich die Schülerinnen und Schüler nach dem Sportunterricht waschen bzw. duschen. Daher ist die Mitnahme eines Handtuchs zu empfehlen.
5. Unterrichtsversäumnis / Befreiung von Sportstunden
Kann ein Schüler oder eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen (einzelne Sportstunde), so ist der entsprechenden Sportlehrkraft eine Mitteilung der Eltern oder ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Schülerinnen und Schüler werden dann von der aktiven Teilnahme am Unterricht befreit. Allerdings besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht, es sei denn, die jeweilige Sportlehrkraft entbindet sie hiervon.
6. Attest
Ist eine Schülerin oder ein Schüler länger als 10 Tage verhindert, am Sportunterricht teilzunehmen, muss in jedem Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
7. Freistellung vom Sportunterricht
Eine Freistellung vom Unterricht ist nicht möglich, wenn einem Schüler/einer Schülerin nach beispielsweise einem Piercing oder Tatoo von der Teilnahme am Sportunterricht abgeraten wird. Nach Art. 56 BayEUG hat ein Schüler alles zu tun, um am Unterricht teilnehmen zu können. Das auf eigenen Wunsch vorgenommene Piercing oder Tatoo und die damit verbundene Bewegungsruhigstellung widersprechen der Aussage des BayEUG. Dies gilt ebenso für das Stechen von Ohrringen, die für einige Zeit nicht abgenommen werden dürfen. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin aus diesen Gründen den Unterricht bzw. sportpraktische Nachweise, so ist dies laut Schreiben des Kultusministeriums vom 25.03.1998 (Nr. VIII/5 - K 7405-3/3241) als Leistungsverweigerung mit der Note "ungenügend" zu bewerten. Dieses Schreiben weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Erziehungsberechtigte nicht die Verantwortung für das Tragen von Schmuckgegenständen u. ä. während des Sportunterrichts übernehmen können.
Unterrichtsstunden, die aus besagten Gründen versäumt werden, müssen nachgeholt werden!
8. Unfälle im Sportunterricht
Sollte es trotz aller Vorsicht, Rücksichtnahme und Fairness doch zu einem Unfall kommen, so muss der Unfall innerhalb von drei Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Wenn ärztliche Leistungen ohne Unfallmeldung in Anspruch genommen werden, ist der behandelnde Arzt berechtigt, seine Honorarforderungen dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. Das Formblatt für eine Unfallmeldung liegt im Sekretariat und wird von dort weitergeleitet, nachdem es von dem betroffenen Schüler/der betroffenen Schülerin ausgefüllt wurde.
Schwimmplan
Schwimmplan158 kB für das 2. Halbjahr 2023/24 (Stand: Februar 2024)