Elternratgeber
- Wegweiser für Eltern - wo geht's zum Traumberuf?
- Beratungsstellen
- Spartipps für Familien
- Lernen und Fördern
- Handys, Internet, Computer & Co.
- Drogen/Mobbing
Wegweiser für Eltern - wo geht's zum Traumberuf?
Die Studien- und Berufswahl ist für junge Menschen eine richtungsweisende Entscheidung. Eltern sind dabei wichtige Ansprechpartner. Wie sie ihre Kinder unterstützen können, zeigt das neue abi>>extra Magazin speziell für Eltern zum Thema " Wo geht's zum Traumberuf?", das in dieser Woche erschienen ist.
Am Ende der Schulzeit muss sich jede Schülerin und jeder Schüler bestimmte Fragen stellen: Will ich studieren, eine Ausbildung absolvieren oder ist ein duales Studium das Richtige für mich? Die Auswahl an Berufen und Studiengängen ist groß. Kein Wunder also, dass die Wahl nicht ganz einfach ist. Die Vielzahl an Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten bietet tolle Chancen, kann aber auch für Verunsicherungen sorgen. Vor der Entscheidung steht vor allem eine Auseinandersetzung mit sich selbst, mit den eigenen Stärken, Talenten, Fähigkeiten und Vorstellungen von der künftigen Lebensgestaltung. Im neuen abi>>extra wird Eltern ein Leitfaden an die Hand gegeben, der zeigt, wie sie ihre Kinder bei der Suche nach dem passenden Beruf unterstützen. (Leitfaden nachfolgender Link)
http://www.abi.de/bezugsmoeglichkeiten.htm?zg=schueler
Beratungsstellen
Staatliche Schulberatung in Bayern
www.schulberatung.bayern.de
Verzeichnis der Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern
Bayernweite Homepage: http://www.schulberatung.bayern.de (von dort zu den Bezirken)
Mittelfranken
Leiter: Dr. Reinhard Zehntner
Glockenhofstraße 51
90478 Nürnberg
Tel.: 0911 / 586 76 10
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München
Leiterin: Rin Dr. Helga Ulbricht
zuständig für: Landeshauptstadt München mit Landkreis München
Infanteriestraße 7
80797 München
Tel.: 089 / 55 89 989 -60
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Niederbayern
Leiter: N.N.
Seligenthaler Str. 36
84034 Landshut
Tel.: 0871 / 430 310
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Oberbayern-Ost
Leiter: SBR Volker Schmalfuß
zuständig für die Landkreise: Altötting, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Freising,
Miesbach, Mühldorf, Rosenheim und Traunstein
Beetzstraße 4
81679 München
Tel.: 089 / 98 29 55 110
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Oberbayern-West
Leiter: StDin Doris Graf
zuständig für die Landkreise: Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck,
Garmisch-Partenkirchen, Stadt Ingolstadt, Landsberg a. Lech, Neuburg-Schrobenhausen,
Pfaffenhofen a. d. Ilm, Starnberg, Weilheim-Schongau
Infanteriestraße 7
80797 München
Tel.: 089 / 55 89 924 -10 oder -11
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Oberfranken
Leiter: StD Roland Schuck
Theaterstraße 8
95028 Hof an der Saale
Tel.: 092 81 / 1 40 03 60
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Oberpfalz
Leiter: StD Hanns Rammrath
Weinweg. 2
93049 Regensburg
Tel.: 0941 /2 20 36
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Schwaben
Leiter: StD H. Schweiger
Beethovenstraße 4
86150 Augsburg
Tel.: 0821 / 50 91 60
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Unterfranken
Leiter: StDin Petra Meißner / BerRin Anita Engert
Ludwigkai 4
97072 Würzburg
Tel.: 0931 / 79 45 410
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Nürnberg
www.jugendamt.nuernberg.de
Spartipps für Familien
- Angebote der Deutschen Bahn:
Die My BahnCard 25 / My BahnCard 50. Für alle bis einschließlich 26 Jahren!
Nach der letzten Verlängerung lässt sie sich noch ein Jahr nutzen, auch wenn man in
der Zwischenzeit seinen 27. Geburtstag feiert. Die ermäßigte BahnCard 25 kostet nur
39 Euro, die BahnCard 50 gibt es für 69 Euro (jeweils in der 2. Klasse).
Die Jugend BahnCard 25 kostet einmalig nur 10,- € (Bearbeitungsgebühr) und gilt
von 6 bis einschließlich 18 Jahre. Junge Reisende sparen immer 25 % auf den Normalpreis
und auch auf die Sparangebote der Deutschen Bahn.
- Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets im Rahmen der Grundsicherung
Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag
oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende
Leistungen:
1. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das
gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes
Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem
Euro pro Tag.
2. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch
nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung
ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen
Angebote bestehen.
3. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen
sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel
der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich
bis zu 10 Euro übernommen.
4. Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien
ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu
Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro - insgesamt
100 Euro. Zudem kommt jetzt auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in
Schulen und Kitas in Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
5. Schülerbef.rderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft
einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht
aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt,
werden diese Ausgaben erstattet.
Gemäß Bundeskindergeldgesetz besteht ein Anspruch auf die Schulpauschale für die
Schule auch für Empfänger von Kinderzuschlag. In diesem Fall wird die Leistung von
der zuständigen Kindergeldkasse bezahlt.
- Kostenfreiheit des Ganztagsbetreuung
In der offenen und gebundenen Ganztagsschule sind an staatlichen Schulen für eine
Förderung und Betreuung an vier Wochentagen bis 16.00 Uhr grundsätzlich keine
Teilnehmerbeiträge der Erziehungsberechtigten mehr vorgesehen. Für zusätzliche
Angebote in der Zeit nach 16.00 Uhr oder am Freitagnachmittag kann ein Teilnehmerbeitrag
von jenen Eltern erhoben werden, die zusätzlichen Betreuungsbedarf haben
und ihre Kinder dafür gesondert anmelden.
- Kostenfreiheit des Schulweges
Grundsätzlich haben Schüler ab Jahrgangsstufe 11 keinen Anspruch auf unentgeltliche
Beförderung. Zur Vermeidung von Härten können für diese Schüler in folgenden
Fällen die Kosten der Beförderung ganz oder teilweise erstattet werden:
1. Eine Erstattung der notwendigen Beförderungskosten ist möglich, soweit die
nachgewiesenen, vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der
Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 440,00 € je Schuljahr übersteigen.
2. Eine Erstattung ist ferner möglich, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder
mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergesetz bezieht.
3. Die Erstattung von notwendigen Beförderungskosten für den genannten nicht beförderungsberechtigten
Schülerkreis ist auch dann möglich, wenn ein Unterhaltsleistender
oder ein Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat.
- Erdkundeatlanten/Formelsammlungen
Von der Pflicht, die Atlanten für den Erdkundeunterricht und auf Formelsammlungen
für den Mathematik- und Physikunterricht zu beschaffen, werden auf Antrag befreit:
1. die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, die für drei oder mehr Kinder
Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen erhalten,
ab dem dritten Kind und
2. die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen und die volljährigen Schülerinnen
und Schüler, die
a) Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
c) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
d) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Maßgeblich für das Vorliegen eines Befreiungstatbestands sind die tatsächlichen Verhältnisse
zum jeweiligen Stichtag der Amtlichen Schuldaten, das ist der 1. Oktober.
Alle Angaben ohne Gewähr © LEV 2017
Lernen und Fördern
Dyskalkulie
Dyskalkulie erschwert diesen Lernprozess herblich. Den betroffenen Kindern fehlen das nötige Mengenverständnis und Zählfertigkeiten, um die Grundrechenarten erlernen zu können. Sie verstehen Zahlen als reine Symbole, nicht als Mengenangaben. Damit fehlt ihnen bereits das wesentliche Handwerkszeug, um Lernschritte in der Mathematik zu verinnerlichen.
Diagnose:
- Kinder- und Jugendpsychologen
Therapie:
- Lerntherapie mit pädagogisch-psychologischer Förderung
- Individuelle Förderung vor allem in Einzelsitzungen
- Lerntherapeuten
Finanzierung Therapie:
- Krankenkassen tragen die Kosten einer Lerntherapie nicht
- Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf "Eingliederungshilfe" beim zuständigen
Jugendamt zu stellen, siehe § 35a SGB VIII
- Voraussetzung: ärztliches Gutachten
www.bvl-legasthenie.de
Legasthenie:
Die Lese- und Rechtschreibstörung zählt zu den "umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten".
Es umfasst die spezifischen und deutlichen Beeinträchtigungen des Erlernens des Lesens, Rechtschreibens und Rechnens. Es muss zwischen einer LRS und einer Legasthenie unterschieden werden. Eine LRS kann nur vorübergehend sein, eine Legathenie ist dauerhaft.
Diagnose:
- ggf. Schulpsychologen
- Kinder- und Jugendpsychologen (können Gutachten für eine spätere Finanzierung der Therapie erstellen)
Therapie:
- Lerntherapie mit pädagogisch-psychologischer Förderung
- Individuelle Förderung vor allem in Einzelsitzungen
- Lerntherapeuten
Finanzierung Therapie:
- Krankenkassen tragen die Kosten einer Lerntherapie nicht
- Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf "Eingliederungshilfe" beim zuständigen Jugendamt zu stellen, siehe § 35a SGB VIII
- Voraussetzung: ärztliches Gutachten
Handys, Internet, Computer & Co.
Es ist Aufgabe der Eltern ihre Kinder zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Medien zu erziehen. Es liegt aber auch an den Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen, Kindern und Jugendlichen Kompetenzen zu vermitteln.
Surfen, mailen, chatten, bloggen - das Internet und die neuen Online Technologien ermöglichen Kommunikation und Information in bislang ungewohntem Ausmaß. Diese Chancen bergen aber auch Gefahren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.klicksafe.de
Hier finden Sie tolle Flyer zum Downloaden und Bestellen.
Drogen/Mobbing
Ziel der Suchtprävention an Schulen ist zu verhindern, dass aus "Einstiegsmotiven" der Jugendlichen wie Neugierde, Abenteuerlust, Protestverhalten und Stressbewältigung ein manifestes Suchtverhalten entsteht. Trotz aller Anstrengungen und auch Erfolge durch Information und Bewusstmachung lässt sich allerings nicht verhindern, dass an einzelnen Schulen Konflikte im Zusammenhang mit illegalen Drogen immer wieder krisenhaft eskaliert.
Beim Jugendamt Nürnberg können Sie sich unter "Schule ohne Drogen" ein Faltblatt mit Infos und Tipps für Kinder, Jugendliche, Eltern und Pädagoginnen/Pädagogen runterladen.
https://www.nuernberg.de/internet/suchtpraevention/