Merkblätter
Elterninformation Neue Grippe 27 Kb
Die Technik des Händewaschens 375 Kb
Empfehlungen
Schülerinnen und
Schüler mit Husten und Fieber > 38,0°C gelten als ansteckungsverdächtig
im Hinblick auf eine Infektion mit dem neuen Influenza-Erreger. Sie sollen
vorbeugend für möglichst für einen Zeitraum von 7
Tagen (Kinder 10 Tage) nach Erkrankungsbeginn, mindestens aber bis einen Tag
nach Entfieberung die Schule nicht besuchen. Dies gilt
umso mehr, wenn Angehörige der oben genannten Gruppen die Schule besuchen bzw.
dort tätig sind.
Naturgemäß nehmen im Herbst und Winter die Infektionen mit
konventionellen Erregern von Atemwegsinfektionen stark zu. Sie sind auf Grund
der ähnlichen Symptomatik schwer von Erkrankungen im Rahmen der Neuen Influenza
zu unterscheiden. Im Zweifel soll der betreffende Schüler / die betreffende
Schülerin den Kinder- und Jugendarzt / Hausarzt konsultieren und eine
Einschätzung der Situation vornehmen lassen (ggf. Abstrichuntersuchung,
antivirale Therapie). Die generelle Entnahme eines Abstrichs auf Influenza
A/H1N1 bei Auftreten von Erkältungssymptomen kann nicht verlangt werden. Hier
muss stets eine Einzelfallentscheidung - evtl. in Absprache des behandelnden
Arztes mit dem Gesundheitsamt - getroffen werden.
Das Vorlegen einer „Unbedenklichkeitsbescheinigung - Der
Schüler / Die Schülerin XY ist frei von Viren der Neuen Influenza" ist sinnlos
und kann daher nicht verlangt werden, auch nicht nach der Rückkehr aus dem
Urlaub z.B. aus Spanien.
Stattdessen sollte zum Schutz aller Beteiligten bei
Vorliegen der genannten Symptome Husten und
Fieber > 38,0°C die jeweilige Person die
Schule bis zur Genesung nicht besuchen. Ggf. sollte das akut und evtl. heftig
erkrankte Schulkind bis zum Abholen durch die Eltern so gut als möglich zumindest
von Angehörigen besonders gefährdeter Gruppen isoliert werden.
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